Landschaftsschutz rund ums Welterbe – eine spannende Aufgabe

16.06.2012

Detailreich und spannend referierte sie am Samstag, den 16. Januar 2012 im Nibelungensaal des Alten Rathauses über die bau- und denkmalschutzrechtlichen Fragen innerhalb des Welterbe-Projektes. Diese Fragen zum Umgebungsschutz, berichtete sie, seien „eigentlich das erste, was wir im Januar 2010 starteten.“

Mit vielen Beispielen erläuterte sie die klaren Anforderungen der Unesco Welterbekonvention, das Welterbe mit allen Mitteln zu schützen, an die nächste Generation weiterzugeben, weitere Forschung zu ermöglichen und ihm eine Funktion im öffentlichen Leben zu geben.

Dieser Auftrag gab die Ziele für die Planungen der Stadt Lorsch vor: Das Welterbe muss mit seinen Bauten und seiner Umgebung bauplanungsrechtlich für die Zukunft gesichert und sinnvoll in die Kulturlandschaft eingebettet werden. In den Plänen mussten bereits bestehende „Sichtbeziehungen“ zum Kloster fix verankert und neue entwickelt werden. Außerdem galt es, die topografischen Verhältnisse „sichtbar“ zu machen, auf deren Grundlage das Kloster entstand und später die Stadt. Wie macht man das bei einem Ort und einer Landschaft, die so nicht mehr existieren?

Die Verantwortlichen bildeten gemäß den Vorgaben die Kernzone „Kloster Lorsch“ innerhalb seiner Klostermauern und das „Kloster Altenmünster“ als zweite Kernzone. Das Stadt- und Landschaftsbild um diese beiden Welterbestätten wird eine Pufferzone, die künftig, so weit noch möglich, von Gebäuden und Nutzungen, die nicht dem kulturhistorischen Umfeld entsprechen, freigehalten wird.

Ein Ingenieurbüro hat die Topografie des Landschaftsverlaufs mit einem Laserscan sichtbar gemacht und die hieraus entstandene Karte illustrierte anschaulich die früheren Verläufe der Weschnitz. Sie zeigt, dass das Kloster Altenmünster auf einer Insel lag. Rund um dieses vermuten die Archäologen noch Unentdecktes im Boden. Sie sind sich sicher, dass dort zwischen dem 3. und 12. Jahrhundert gesiedelt wurde. Die möglichen Fundgebiete und andere Bestimmungen formen die Pufferzone, denn ist mal gebaut, können keine wissenschaftlichen Grabungen mehr durchgeführt werden. Der „Herrenhof Lauresham“ wird deshalb außerhalb der Pufferzone errichtet.

Und so entstand auch die Idee für die sogenannte „Kulturachse“ als Rundgang im aufgewerteten Gelände des Welterbes zwischen dem Kloster Lorsch und dem Ursprungskloster. Dieser „Hinweg der Kultur“ und der „Rückweg der Natur“ wird die Siedlungs- und Landwirtschaftsgeschichte abbilden und später in kleinen Teilschritten auch die Tabakscheune als denkmalgeschütztes Bauwerk in das Gesamtprojekt mit einbeziehen. Denkbar ist die Nutzung als Ausstellungsraum und ein Tabakgarten.

Die Teilnehmer lernten nach und nach die Vielfalt der Interessen im Wechselspiel der Rahmenbedingungen kennen und warum so mancher Konflikt aufflammte. Landesinterner Denkmalschutz- und städtebauliche Vorschriften sind in der Welterbekonvention nicht enthalten. Für Entscheidungen gibt es keine Rechtsgrundlagen, denn die Welterbekonvention ist Sache des Bundes und die städtebaulichen Vorschriften Sache des Landes. Jedoch konnte die Stadt Lorsch mit den Betroffenen zukunftsfähige Vereinbarungen treffen, die sowohl ertragreiche Landwirtschaft nicht behindert und gleichzeitig Möglichkeiten für weitere archäologische Forschungen ermöglicht.

So steht heute die Welterbestätte Kloster Lorsch als Zeugnis des Übergangs von der Antike zum Mittelalter heute wieder an einer Schwelle. Es geht den spannenden Weg zwischen Erneuerung und Bewahrung, um genau dieses „herausragende Kulturgut mit universeller Bedeutung“ zu sein, wie es die Welterbekonvention vorschreibt.

 Text und Fotos Renate Rein

 

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